Ladenmaßüberschreitende Transporte
Das Außerlademaßgut (Sperrgut) ist ein sperriges oder schweres Gut, das wegen seiner technischen Parameter oder spezifischen Daten mit einem gedeckten Fahrzeug oder im geschlossenen Container, das heißt mit normalen Transportmittel nicht befördert werden kann (Packer 3d, 03.12.2010).
Zu den Eigenschaften, nach denen das Gut als ein überdimensional gilt, gehören seine Breite, Länge und Höhe. Also, wenn ein mit einem Fahrzeug beförderndes Gut über 20 Meter lang, über 2,5 Meter breit, über 4,0 Meter hoch ist, gilt es als überdimensional automatisch. Zu diesen Gütern gehören auch, zum Beispiel, die Jachten, Denkmäler oder (zum Beispiel, die landwirtschaftlichen) Maschinen, das heißt gerade solches Sperrgut, das mit normalen Fahrzeugen nicht befördert werden kann (Packer 3d, 03.12.2010). Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Liste der Sperrgüter eine breite Palette von einzigartigen übergroßen Ladungen wie Yachten, Boote, Bagger und Harvester zu Bohrausrüstung, Module, Dampfkesseln und Transformatoren beinhaltet, die jeweils eine spezielle Form, Gewicht und Abmessungen haben (Forwarder-PRO, 03.12.2010).
Beförderung der ähnlichen Güter mit Eisenbahn oder Luftfracht ist ein schwieriger und teuerer Ablauf, so dass gerade der Straßengüterverkehr als zugängliches und kostengünstiges Verfahren für den Transport der Übergroßen ist (Packer 3d, 03.12.2010). Die heutigen Hauptobjekte im Straßengüterverkehr sind:
- Baumaschinen: Planierraupen, Asphaltiermaschinen, Bagger, Kräne, Träger;
- Landmaschinen: Traktoren, Erntemaschinen;
- industrielle Anlagen: Kessel, Turbinen, Transformatoren, Reaktoren, Schneidemaschinen;
- mobile Anlagen usw.
Die Transport-Dienstleistungen der überdimensionalen Güter werden also an petrochemischen, Maschinenbau-, Rüstungs-, Metallurgie-, landwirtschaftlichen und Bauunternehmen wesentlich erbracht (SWtrans, 03.12.2010).
Da es gibt jede Menge der Sperrgüter, werden diese in folgenden Arten verteilt:
- Schwerlast: Das sind die Güter, nach derer Verladung mindesten ein der vorgeschriebenen Parameter von maximal zulässigen Masse des Fahrzeuges oder nach den axialen Belastungen übersteigert wird.
- Sperrgut: Das sind die Güter, nach derer Verladung mindesten ein der vorgeschriebenen Abmessungen für einen Fahrzeug übersteigert wird.
- Langgut: Das sind die Güter, derer Überhanglast nach der Verladung in einen Fahrzeug über 2 Meter länger ist.
Mit Rücksicht auf das Obengenannte, gelten die Güter als Sperrgut oder überdimensionale Güter, derer Masse und Abmessungen zusammen mit einem Fahrzeug die folgenden Parameter übersteigern:
- nach Höhe: über 4 m;
- nach Länge: über 20 m (Überhanglast bis 2 m ist zulässig, wenn Gesamtlänge bis 20 m ist);
- nach Breite: über 2,55 m;
- nach der Masse zusammen mit einem Fahrzeug: über 38 t.
Das Sperrgut wird nach den kompletten Forderungen an Fahrzeug, Kapazität (Zustand einer Straßedecke) und Begrenzung der Transportnetze sowie nach einer Versicherung der Güter, mit möglichen Transport dieser Sperrgüter abhängig von Abmessungen und Tragfähigkeit der Brücken, Abmessungen der Tunneln, bestehenden Eisenbahnbrücken, Bahnübergänge, Spannungs- und Kommunikationsleitungen und sogar abhängig von Wetter und Jahreszeiten generell festgelegt.